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Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht
Wir beraten und begleiten Sie individuell bei der Vorbereitung und der Durchführung
von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen sowie bei der
Gestaltung und Prüfung individueller arbeitsrechtlicher Verträge
und kollektiver Vereinbarungen.
Unser anwaltliches Beratungs- und
Vertretungsangebot betrifft insbesondere das Arbeitsvertragsrecht (Formen der
Anstellung, der Regelungen zur Ausgestaltung oder zur Änderung oder Beendigung / Aufhebung /
Entlassung / Kündigung
des Arbeitsverhältnisses), das
Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht (Formen der Mitwirkung
durch Mitbestimmung
oder Betriebsvereinbarung).
Primär hat unsere Beratung und Vertretung den Anspruch der Vermeidung von
gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Sind Streitfälle zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat aber nicht zu vermeiden, so vertreten wir Sie
bundesweit vor den
Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
 | Insbesondere bieten wir Ihnen die Prüfung und Beratung zu
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Stellenausschreibung / Vorstellungsgespräch
- Arbeitsvertrag,
Anstellungsvertrag,
-
Befristetes Arbeitsverhältnis,
Teilzeit
-
Probezeit
- Arbeitslohn,
Gehalt,
Arbeitszeit,
Arbeitsort -
Vergütungsmodelle und Bonus,
Provision,
Tantieme,
Sonderzahlung -
Urlaub,
Urlaubsgeld,
Freistellung,
Zeugnis
- Wettbewerbsverbot,
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
-
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht
- Betriebsordnung,
Betriebsvereinbarung
- Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Arbeitsunfall
- Allgemeine Gleichbehandlung,
Antidiskriminierung -
Änderungskündigung,
Kündigung,
Entlassung
-
Massenentlassung,
Kündigungsfrist
- Aufhebungsvertrag,
Abwicklungsvertrag
- Altersteilzeit
- Abfindung,
Entlassungsentschädigung -
Anrechnung
der Abfindung auf Arbeitslosengeld
- Betriebsübergang,
Transfergesellschaft
- Tarifrecht,
Betriebsverfassungsrecht,
Günstigkeitsprinzip
-
Sozialplan und Interessenausgleich -
Durchführungswege Betriebliche Altersversorgung und Betriebsrente
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Leitende Angestellte,
Prokurist,
Geschäftsführer
- Dienstvertrag Freie Mitarbeit -
Dienstvertrag der Handelsvertreter
- Scheinselbständigkeit
- Gerichtliche Vertretung vor den Arbeitsgerichten, insbesondere auch spezialisiert für die
Berufungsinstanz vor Landesarbeitsgericht (LAG) und in der Revision vor
dem
Bundesarbeitsgericht (BAG). |
Oft sind bei diesen Anlässen bestimmte Inhalte, Formen
und Fristen zu beachten, die weitreichende rechtliche und
finanzielle / wirtschaftliche Konsequenzen haben.
Die rechtzeitige Konsultation eines arbeitsrechtlich
versierten Spezialisten ist daher regelmäßig notwendig, um
über die optimale Vorgehensweise entscheiden zu können.
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