 | Beendigung / Kündigung |
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Wie endet ein
Arbeitsvertrag eigentlich?
1. Zum einen endet
das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers. Stirbt der
Arbeitgeber, endet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht. Vielmehr
wird es in der Regel mit dessen Erben fortgesetzt.
2. Wird der
Betrieb stillgelegt, ist zur Beendigung des Arbeitvertrags auch eine
sog. betriebsbedingte Kündigung erforderlich.
3. Um das
Arbeitsverhältnis zu beenden, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch
einen Aufhebungsvertrag abschließen. Der Arbeitsvertrag wird dann
im gegenseitigen Einverständnis beendet.
4. Ein befristetes
Arbeitsverhältnis, also ein solches, das für eine bestimmte Zeit
eingegangen wird, endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
Einer Kündigung bedarf es dazu nicht.
5. Ein
Arbeitsvertrag kann auch unter einer bestimmten Bedingung abgeschlossen
werden. In diesem Fall endet er, wenn die Bedingung eintritt.
Zulässig ist dies allerdings nur, wenn die Bedingung im Interesse des
Arbeitnehmers liegt, oder der Eintritt der Bedingung vom Willen des
Arbeitnehmers abhängt.
6. In der Regel
endet ein Arbeitsvertrag aber durch die Kündigung des
Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers.
Unter "Kündigung" versteht man normalerweise die Beendigungskündigung,
welche das Ziel verfolgt, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten
Zeitpunkt endgültig zu beenden. Die Kündigung ist eine einseitige
empfangsbedürftige Willenserklärung, die zunächst mit dem Zugang beim
Empfänger wirksam wird.
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