Die Entlassung bzw. Kündigung bezeichnet die Beendigung des
Arbeitsvertrages.
Im Arbeitsverhältnis
versteht man unter "Entlassung" oder "Kündigung" normalerweise die Beendigungskündigung,
welche das Ziel verfolgt, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten
Zeitpunkt mit ordentlicher Frist oder außerordentlich fristlos endgültig zu beenden.
Die Kündigung ist eine einseitige
empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit dem Zugang beim
Empfänger wirksam wird.