 | Arbeitsvertrag |
|

|
|
|
Mit dem Arbeitsvertrag (auch Anstellungsvertrag, Dienstvertrag) wird das
Arbeitsverhältnis begründet und gleichzeitig dessen Inhalt und Form
geregelt. Typischerweise werden die Parteien sich über das Gehalt, die
Arbeitszeit, die Kündigungsfristen, den Urlaub und den Arbeitsort
einigen. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
Arbeitgeber sind nach dem Nachweisgesetz (NachwG)
seit 1995 verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn des
Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen eines
Arbeitsvertrages schriftlich zu fixieren und dem
Arbeitnehmer auszuhändigen.
Wichtig ist zu wissen, dass auch wenn der Arbeitgeber seine
Verpflichtung nach dem NachwG nicht erfüllt, der Arbeitsvertrag
gleichwohl gültig zustande gekommen ist. Ein fehlender schriftlicher
Arbeitsvertrag kann sich allerdings u.a. in einem Streitfall vor Gericht
in der Weise zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken, dass diesem
Beweiserleichterungen bei streitigen Arbeitskonditionen eingeräumt
werden.
|
|
|
Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail
info@meides.com |
SEITENANFANG
ZURÜCK
|
<Kontakt
& Impressum>
|