bulletArbeitsvertrag

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

 
Mit dem Arbeitsvertrag (auch Anstellungsvertrag, Dienstvertrag) wird das Arbeitsverhältnis begründet und gleichzeitig dessen Inhalt und Form geregelt. Typischerweise werden die Parteien sich über das Gehalt, die Arbeitszeit, die Kündigungsfristen, den Urlaub und den Arbeitsort einigen. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
 
Arbeitgeber sind nach dem Nachweisgesetz (NachwG) seit 1995 verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages schriftlich zu fixieren und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
 
Wichtig ist zu wissen, dass auch wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung nach dem NachwG nicht erfüllt, der Arbeitsvertrag gleichwohl gültig zustande gekommen ist. Ein fehlender schriftlicher Arbeitsvertrag kann sich allerdings u.a. in einem Streitfall vor Gericht in der Weise zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken, dass diesem Beweiserleichterungen bei streitigen Arbeitskonditionen eingeräumt werden.

 

 
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