 | Altersteilzeit |
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Mit der sog. Altersteilzeit wird die Möglichkeit
geschaffen, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige
Beendigung der Arbeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten.
Finanziell gefördert wird die Altersteilzeit von der Agentur für Arbeit.
Mit der Absicherung von 83 % des Nettobetrages des bisherigen
Arbeitsentgeltes und der Zuzahlung von 90 % in die Rentenversicherung
bei gleichzeitiger Halbierung der Arbeitszeit wurde ein Anreiz
geschaffen, der für viele ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
attraktiv sein kann.
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