 | Abwicklungsvertrag |
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Mit einem
Abwicklungsvertrag einigen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer
über die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung.
Nachdem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, schließen
die Parteien einen Vertrag über noch zu regelnde Inhalte.
In einem Abwicklungsvertrag sollen alle offenen Fragen des
gekündigten Arbeitsverhältnisses geregelt werden. Typischerweise werden
Regelungen zu folgenden Themen getroffen:
- Beendigungsgrund und -zeitpunkt
- Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes
- Freistellung von der Arbeit bis zum Ende der Kündigungsfrist
- Urlaub
- Zeugnis
- Provisionen, Gratifikationen, Gewinnbeteiligung
- nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Rückgabe von Betriebsmitteln oder Dienstwagen
- Ausgleichsklausel hinsichtlich aller noch offenen Ansprüche
- Verzicht auf Erhebung einer Kündigungsschutzklage
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