 | Durchführungswege für Betriebliche Altersvorsorge und
Betriebsrente |
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Es gibt fünf Durchführungswege für die Betriebliche Altersversorgung.
Die Direktversicherung, die Unterstützungskasse, die Direktzusage, die
Pensionskasse und den Pensionsfonds. Im einzelnen sehen die
Durchführungswege wie folgt aus:
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der Klassiker unter den Modellen der
betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt eine
Versicherung, z.B. eine Renten- oder Lebensversicherung, für den
Arbeitnehmer ab. Der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen haben
daraus einen direkten Anspruch auf die Leistungen. Zusätzlich besteht
auch hierbei die Möglichkeit, weitere Risiken abzusichern, wie die Berufsunfähigkeit
.
Der Arbeitnehmer muss die eingezahlten Beiträge pauschal versteuern.
Dadurch ergeben sich gegenüber dem persönlichen Steuersatz erhebliche
Vorteile. Die Leistung selbst fließt dann entweder steuerfrei oder per
Ertragsanteilsbesteuerung zu.
(Rückgedeckte) Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist zwar eine rechtlich selbstständige
Versorgungseinrichtung, dem Arbeitnehmer stehen allerdings Ansprüche
gegen den Arbeitgeber als Primärschuldner zu. Der Arbeitgeber deckt jedoch durch eine
Versicherung die Leistungen ab. Die rückgedeckte Unterstützungskasse ist
also ein externer Versorgungsträger, bei dem gleichzeitig nachgelagert
besteuert wird, dessen Leistungen aber auch voll ausfinanziert sind.
Davon zu unterscheiden ist die (nicht rückgedeckte) Unterstützungskasse,
bei der der Arbeitgeber als Träger der Unterstützungskasse zur
Finanzierung der Betriebsrenten entsprechende Leistungen zuführt.
Direktzusage (Pensionszusage)
Bei der Direktzusage sagt der Unternehmer zu, die versprochenen
Leistungen im Versorgungsfall direkt (ohne externen Versorgungsträger)
zu erbringen. Das Unternehmen bildet in der Bilanz
Pensionsrückstellungen, die seinen zu versteuernden Gewinn mindern. Die
Versorgungsleistungen unterliegen später der Versteuerung als Einkünfte
aus nichtselbstständiger Arbeit.
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige
Versorgungseinrichtung. Der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen
haben einen Rechtsanspruch auf die künftigen Leistungen. Mit der
Pensionskasse können auch weitere Risiken wie z.B. Berufsunfähigkeit
abgesichert werden. Gegründet wird eine Pensionskasse i.d.R. vom
Unternehmer.
Pensionsfonds
Im Rahmen der Rentenreform von 2001 ist mit dem Pensionsfonds ein weiterer
Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung geschaffen worden.
Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um eine rechtlich selbstständige
Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf
eine lebenslange Altersrente und Hinterbliebenenversorgung einräumt.
Darüber hinaus kann auch das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert
werden.
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