 | Neue Wahlordnung zur
Betriebsverfassung in Kraft getreten |
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Artikel des Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung am 17.12.2001:
Die neue
Wahlordnung zum Betriebsverfassungs-Reformgesetz ist am 15.
Dezember 2001 in Kraft getreten. Damit werden die im
Betriebsverfassungs-Reformgesetz vorgenommenen Änderungen zum
vereinfachten Wahlverfahren und der neuen Geschlechterquote
umgesetzt.
Der parlamentarische Staatssekretär im
Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres, erklärt: „Mit dem
reformierten Betriebsverfassungsgesetz haben wir ein
vereinfachtes Wahlverfahren und eine bessere Vertretung der
Frauen in den Betrieben beschlossen, die neue Wahlordnung
stellt jetzt die Umsetzung in den Betrieben sicher.“
In den nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen im März
2002 werden die grundlegenden Änderungen im Wahlrecht flächendeckend
greifen. Die Neufassung der Wahlordnung enthält folgende
Schwerpunkte:
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Alle Arbeitnehmer wählen
den Betriebsrat gemeinsam, das Gruppenprinzip, das nach
Arbeitern und Angestellten unterschied, wurde aufgehoben.
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Das Geschlecht, das in einem
Betrieb in der Minderheit ist, muss anteilmäßig im
Betriebsrat und in der Jugend- und
Auszubildendenvertretung repräsentiert sein. Damit wird
insbesondere eine bessere Vertretung von Frauen im
Betriebsrat sichergestellt.
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Das vereinfachte
Wahlverfahren in Kleinbetrieben wurde umgesetzt. In
Betrieben mit fünf bis 50 wahlberechtigten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird der Betriebsrat
grundsätzlich in einem zweistufigen vereinfachten
Wahlverfahren gewählt. Dieses Verfahren wird
demokratischen Grundsätzen gerecht: Jeder hat das Recht
und die Möglichkeit Vorschläge zu machen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Leiharbeitsfirmen
haben ein Wahlrecht, wenn sie länger als 3 Monate im
Betrieb arbeiten.
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Schließlich wird es künftig
möglich sein, für die Wahl des Betriebsrats die
vorhandene Informations- und Kommunikationstechnik in
einem Betrieb zu nutzen. Die Beteiligung von Menschen mit
Behinderungen an der Betriebsratswahl ist erstmals
explizit geregelt. |
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Der Text der Wahlordnung kann
auf der Homepage des Bundesarbeitsministeriums (www.bma.bund.de)
nachgelesen werden.
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