bulletJustizkommunikationsgesetz (JKomG)

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Der Bundestag hat am 25.02.05 das Justizkommunikationsgesetzes (JKomG) verabschiedet.
  
Das Gesetz, das am 01.04.2005 in Kraft treten soll, ermöglicht die elektronische Aktenführung und -bearbeitung an den deutschen Gerichten sowie den umfassenden elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten.
  
Nun müssen die Bundesländer noch die technischen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenbearbeitung an den Gerichten schaffen.
  
Damit wird der Weg frei, dass künftig Rechtsanwälte und Bürger ihre Schriftsätze und Anträge über das Internet bei Gericht einreichen können. Nach dem Justizkommunikationsgesetz soll die Möglichkeit der Kommunikation in "Papier" und natürlich mündlich aber bestehen bleiben.

Entwurf des Justizkommunikationsgesetzes (Stand 28. Juli 2004) (justizkommunikationsgesetz.pdf)

  

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