 | Ist ein Testament oder Erbvertrag sinnvoll? |
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Nach einer Studie der Dresdner Bank werden private Haushalte bis 2010
rund eine Billion vererben. Die große Masse der Bevölkerung verlässt
sich jedoch auf die gesetzliche Erbfolge, mit oft unkalkulierten und
gravierenden Folgen.
Es ist eigentlich menschlich, dass man sich mit dem eigenen Tod nicht
befassen will und sich auf die gesetzlichen Regelungen verlässt. Den
Wenigsten ist jedoch bewusst, dass dadurch ungewollt auch die
Stiefmutter oder der nichteheliche Sohn zum Alleinerben kraft Gesetz
aufsteigen können. Auch in den Fällen, in denen mindestens zwei
gesetzliche Erben in Frage kommen, ist oftmals der Erbstreit
vorprogrammiert. Um eine mögliche Familienfehde ums Erbe zu vermeiden,
raten wir, den Erfall durch Testament oder Erbvertrag zu regeln.
So hat beispielsweise folgende Konstellation oft zum Streit geführt, die
durch ein Testament oder einen Erbvertrag angemessen gelöst werden
könnte:
Der verstorbene Vater hinterlässt seiner Ehefrau sowie den drei Kindern
ein Familienhaus. Weiteres Vermögen ist nicht vorhanden. Die Mutter und
die drei Kinder bilden eine Erbengemeinschaft. Während die Mutter im
Haus wohnen bleiben will, wollen die Kinder ihren Erbteil. Die Mutter
müsste somit das Haus verkaufen, um die Kinder auszahlen zu können. Das
Familienhaus wäre im Ergebnis nicht zu retten, was höchstwahrscheinlich
nicht im Sinne des Erblassers wäre.
Unser Rat an alle Erblasser: Ersparen Sie Ihren Kindern und anderen
Erben Ärger, durch rechtzeitige Regelung des eigenen Erbfalls.
©
11.12.2008/KK
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