bulletIst ein Testament oder Erbvertrag sinnvoll?

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Nach einer Studie der Dresdner Bank werden private Haushalte bis 2010 rund eine Billion vererben. Die große Masse der Bevölkerung verlässt sich jedoch auf die gesetzliche Erbfolge, mit oft unkalkulierten und gravierenden Folgen.

Es ist eigentlich menschlich, dass man sich mit dem eigenen Tod nicht befassen will und sich auf die gesetzlichen Regelungen verlässt. Den Wenigsten ist jedoch bewusst, dass dadurch ungewollt auch die Stiefmutter oder der nichteheliche Sohn zum Alleinerben kraft Gesetz aufsteigen können. Auch in den Fällen, in denen mindestens zwei gesetzliche Erben in Frage kommen, ist oftmals der Erbstreit vorprogrammiert. Um eine mögliche Familienfehde ums Erbe zu vermeiden, raten wir, den Erfall durch Testament oder Erbvertrag zu regeln.

So hat beispielsweise folgende Konstellation oft zum Streit geführt, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag angemessen gelöst werden könnte:
Der verstorbene Vater hinterlässt seiner Ehefrau sowie den drei Kindern ein Familienhaus. Weiteres Vermögen ist nicht vorhanden. Die Mutter und die drei Kinder bilden eine Erbengemeinschaft. Während die Mutter im Haus wohnen bleiben will, wollen die Kinder ihren Erbteil. Die Mutter müsste somit das Haus verkaufen, um die Kinder auszahlen zu können. Das Familienhaus wäre im Ergebnis nicht zu retten, was höchstwahrscheinlich nicht im Sinne des Erblassers wäre.

Unser Rat an alle Erblasser: Ersparen Sie Ihren Kindern und anderen Erben Ärger, durch rechtzeitige Regelung des eigenen Erbfalls.

 

© 11.12.2008/KK

 
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