 | Unternehmenssteuerreform ab 01.01.2008 |
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Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 14.03.2007:
Die Bundesregierung hat ein wichtiges Reformprojekt angeschoben: die
Unternehmenssteuerreform.
Sie sieht eine Senkung der Steuerlast der Kapitalgesellschaften
von knapp 39 Prozent auf unter 30 Prozent vor. Damit soll verhindert
werden, dass Arbeitsplätze und Investitionen steuerbedingt ins Ausland
verlagert werden. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die
Unternehmenssteuerreform am 14. März beschlossen. Sie soll am 1. Januar
2008 in Kraft treten.
Ungefähr ein Fünftel der Firmen in Deutschland sind
Kapitalgesellschaften - also Aktiengesellschaften und GmbHs. Sie zahlen
derzeit auf ihre Gewinne Körperschaftssteuer (25 Prozent), Gewerbesteuer
(im Durchschnitt 17 Prozent) und Solidaritätszuschlag. Nominal sind das
38,7 Prozent. Diese Belastung soll nun auf 29,83 Prozent sinken. Dafür
wird die Körperschaftssteuer auf 15 Prozent reduziert.
Attraktive Steuersätze sorgen für Investitionen
Die Reform gebe Impulse für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland,
sagte Peer Steinbrück in Berlin. Die verringerten Steuersätze bieten
außerdem weniger Anlass, in Deutschland erwirtschaftete Gewinne in das
niedriger besteuernde Ausland zu verlagern. Langfristig werde man sogar
mehr Steuereinnahmen haben als vorher. Bis 2012 erwartet der
Finannzminister 30 Prozent höhere Einnahmen als heute. Derzeit werden
rund 100 Milliarden Euro legal am Fiskus vorbeigeschleust, erläuterte
Steinbrück. Mit der Absenkung der Steuerlast für Unternehmen gibt
Deutschland die "rote Laterne" ab und erreicht einen Platz im
europäischen Mittelfeld. Die Bundesrepublik hat für
Kapitalgesellschaften derzeit die höchste Steuerbelastung in der EU.
Reform auch für den Mittelstand
Die meisten Unternehmen in Deutschland sind Personenunternehmen, zumeist
Handwerksbetriebe. Sie zahlen maximal 42 Prozent Einkommenssteuer auf
ihre Gewinne. Das trifft aber nur auf ganz wenige Unternehmen zu. Die
betroffenen zehn Prozent der Personenunternehmen, die eine ähnliche oder
sogar höhere Steuerbelastung wie Kapitalgesellschaften haben, werden
ihnen steuerlich gleich gestellt. In der Praxis haben 80 Prozent der
Personenunternehmen, also der größte Teil der Unternehmen, nur noch eine
effektive steuerliche Belastung von weniger als 20 Prozent. Drei Viertel
der Unternehmen zahlen sogar nur 15 Prozent Steuern. Diese wird auch
dauerhaft so gering bleiben. Im internationalen Vergleich liegt das in
der Mitte. Außerdem: Von der niedrigeren Körperschaftssteuer profitieren
auch 200.000 Handwerker-GmbHs.
Schranke für Zinsen
Für Kapitalgesellschaften wird außerdem eine so genannte modifizierte
Zinsschranke eingeführt. Zinskosten ("saldierte Zinsaufwendungen")
können dann nur noch abhängig von der Höhe des Gewinns von der
Körperschaftssteuer abgezogen werden. Je höher der Gewinn, desto mehr
Steuerabzug ist möglich. Die Zinsschranke soll also Unternehmen einen
Anreiz geben, Gewinne nach Deutschland zurückzuverlagern und auch hier
zu versteuern.
Abgeltungssteuer ab Januar 2009
Für private Kapitalerträge wird ab 2009 eine Abgeltungssteuer mit einem
attraktiven, einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent eingeführt. Den
Steuerabzug erledigt künftig die Bank. Ebenso verschwinden viele noch
bestehende Anreize für private Anleger, Kapital allein aus steuerlichen
Gründen ins Ausland zu verlagern.
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