 | Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
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Artikel des Bundesministerium für Gesundheit
am 06.07.2007:
Heute hat der Bundesrat das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des
Passivrauchens beschlossen. Damit kann das Gesetz zum 1. September 2007
in Kraft treten.
Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium
für Gesundheit, Marion Caspers-Merk: „In Zukunft haben die Beschäftigten
in Bundesbehörden ebenso wie die Fahrgäste des öffentlichen
Personennahverkehrs einen gesetzlichen Anspruch auf Schutz vor
Passivrauchen. Darüber hinaus wird der Jugendschutz verbessert:
Zigaretten haben in den Händen von Minderjährigen nichts zu suchen.
Damit schöpft der Bund seine Kompetenzen aus und wird zum Vorreiter in
Sachen Nichtraucherschutz. Jetzt sind die Länder am Zug. Einige Länder,
wie Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen
haben den Nichtraucherschutz bereits beschlossen. Ich hoffe, die anderen
ziehen möglichst bald nach. Denn Nichtraucherschutz darf nicht davon
abhängig in welchem Bundesland jemand wohnt."
Zu den öffentlichen Einrichtungen der Bundesverwaltung, die von dem
grundsätzlichen Rauchverbot betroffen sein werden, gehören Behörden,
Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des
Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und
Stiftungen. Auch Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt und
Bundesverfassungsgericht sind vom Nichtraucherschutzgesetz umfasst.
Das grundsätzliche Rauchverbot im Personenverkehr betrifft alle
öffentlichen Verkehrsmittel wie Busse, Bahnen, aber auch Taxen.
Sofern eine ausreichende Zahl von Räumen vorhanden ist, können
gesonderte Räume und entsprechende räumliche Einheiten in
Verkehrsmitteln für Raucherinnen und Raucher vorgesehen werden.
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