 | Gesetzliche Neuregelungen zum 01.05.2007
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Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 02.05.2007:
Ab 1. Mai tritt die Initiative 50plus in Kraft.
Dadurch werden die Beschäftigungschancen älterer Menschen verbessert.
Die Arbeitswelt von morgen braucht alle Generationen mit ihren
jeweiligen Fähigkeiten und Erfahrungen. Deutschland kann es sich nicht
mehr leisten, Ältere frühzeitig aus dem Arbeitsleben zu drängen.
Die Ziele der Initiative 50plus sind:
* die Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen in Deutschland auf 55
Prozent bis zum Jahr 2010 zu steigern,
* das frühe Ausscheiden der 55-Jährigen und Älteren aus dem Berufsleben
deutlich zu reduzieren,
* durch Kombilohn, neu gestaltete Eingliederungszuschüsse und berufliche
Weiterbildung die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser zu
verbessern.
Der Kombilohn wird gezielt eingesetzt, um Ältere bei der Aufnahme einer
geringer bezahlten Tätigkeit durch einen Nettolohnausgleich zu
unterstützen. Die Differenz zwischen dem früheren und dem geringeren
neuen Nettogehalt wird im ersten Jahr zu 50 und im zweiten Jahr zu 30
Prozent ausgeglichen. Den Kombilohn erhalten Arbeitslose ab dem 50.
Lebensjahr, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 120
Tagen haben. Zusätzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung aus der neuen Beschäftigung zu 90 Prozent der
früheren Beiträge bezuschusst. Unternehmen, die Ältere einstellen,
können zum Lohn einen neu gestalteten Eingliederungszuschuss erhalten.
Voraussetzung dafür ist eine Beschäftigungsdauer von mindestens einem
Jahr.
Die Befristungsregelungen für ältere Beschäftige ab 52 Jahren werden
erleichtert und europagerecht gestaltet. Voraussetzung für die
sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages ist eine mindestens
viermonatige vorherige Beschäftigungslosigkeit. Die Höchstdauer für die
Befristung bei demselben Arbeitgeber beträgt fünf Jahre. Innerhalb
dieses Zeitraums kann der Arbeitsvertrag mehrfach verlängert werden.
Darüber hinaus wird die Weiterbildung Älterer in Betrieben gefördert und
erweitert. Beschäftigte in Betrieben bis zu 250 Personen (bisher 100)
erhalten ab dem 45. Lebensjahr (bisher 50) Bildungsgutscheine für
zertifizierte Weiterbildungen.
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