 | Novelle zur Künstlersozialversicherung (KSV)
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Artikel des Bundesministerium für Arbeit und
Soziales
am 01.05.2007:
Nach der Verabschiedung mit breiter Mehrheit im Bundestag am 22. März
2007 hat am heutigen Freitag auch der Bundesrat der Dritten Novelle zur
Künstlersozialversicherung zugestimmt. Dazu erklärt das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats zur Reform der
Künstlersozialversicherung ist der Weg frei zur Stärkung dieses
international einmaligen Modells der sozialen Absicherung von
Künstlerinnen und Künstlern. Die Novelle enthält vor allem Lösungen für
zwei - zuletzt immer deutlicher zu Tage getretene - Probleme: Zum einen
gibt es immer noch Verwerter, die ihrer Abgabepflicht nicht nachkommen.
Folge ist ein unnötig hoher Abgabesatz zu Lasten der bereits erfassten
Verwerter. Zum anderen erfolgt die Überprüfung der Versichertenangaben
noch zu wenig systematisch.
Die Dritte Novelle zum Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
verbessert die Überprüfung der Abgabepflicht, indem diese Aufgabe auf
die Deutsche Rentenversicherung übertragen wird. Die ca. 3.600
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfdienstes der Deutschen
Rentenversicherung werden eine flächendeckende Erfassung und Überprüfung
sicherstellen. Sie prüfen schon heute alle Arbeitgeber in einem
vierjährigen Turnus im Hinblick auf ihre Sozialabgabepflichten. Dabei
führen sie die Prüfungen auch für die Krankenkassen und die
Bundesagentur für Arbeit durch. Künftig prüft nun die Deutsche
Rentenversicherung zusätzlich, ob ein Arbeitgeber nach dem KSVG
abgabepflichtig ist, und stellt die Höhe der Abgabe fest. Die
Unternehmen führen die Abgabe weiterhin an die Künstlersozialkasse ab.
Die bessere Prüfung der Verwerter geht einher mit der Einführung einer
systematischen Überprüfung der Angaben der Versicherten. Wegen der
schwankenden Honorare bleibt es dabei, dass die Versicherten ihr
voraussichtliches Arbeitseinkommen für das folgende Kalenderjahr
möglichst objektiv selbst einschätzen. Ab 2008 führt die
Künstlersozialkasse zusätzlich jährlich wechselnde Stichproben in Höhe
von mindestens fünf Prozent der Versicherten durch. Die Versicherten
erhalten einen Fragebogen, der verbindliche Angaben über die
tatsächlichen Arbeitseinkommen der letzten vier Jahre verlangt und
zusammen mit einem Nachweis in Form eines Einkommenssteuerbescheids oder
einer Gewinn- und Verlustrechnung für den geprüften Zeitraum eingereicht
wird. Damit werden die Schätzangaben systematisch überprüfbar; der Kreis
der Begünstigten wird klarer erfasst.
Die Koalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November
2005 auf die Stärkung der Künstlersozialversicherung festgelegt. Mit der
Dritten Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Dialog mit den Vertretern
der Künstler, Publizisten und Verwerter dies nunmehr umgesetzt. Die
deutliche Mehrheit, die dieses Gesetz im Deutschen Bundestag gefunden
hat, sowie der Beschluss des Bundesrates belegen die breite politische
Unterstützung für die soziale Sicherung der selbständigen Künstler und
Publizisten in Deutschland. Durch das ausgewogene Maßnahmepaket wird der
Abgabesatz der Künstlersozialabgabe auf niedrigem Niveau stabilisiert.
Die Finanzierungsgrundlage wird gesichert und die
Künstlersozialversicherung geht gestärkt in die Zukunft. Das Gesetz wird
nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
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