 | Neuregelungen zu Wertpapierdienstleistungen |
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Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 30.10.2007:
Zahlreiche
Neuregelungen im Wertpapierbereich sollen zu einem intensiveren
Wettbewerb zwischen den Handelsplattformen beitragen. Die Beratungs- und
Informationspflichten der Banken werden erweitert und Anleger damit
besser geschützt.
Wertpapierdienstleistungen
Mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die EU-Richtlinie
über Märkte für Finanzinstrumente in nationales Recht übertragen.
Das Bundesfinanzministerium weist auf die folgenden wesentlichen
Änderungen hin:
Die Anlageberatung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Warenderivaten
und der Betrieb eines multilateralen Handelssystems werden künftig
eigenständige Wertpapierdienstleistungen sein. Sie unterliegen damit
einerseits der Aufsicht der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht. Andererseits profitieren diese Anbieter
auch bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen von dem erweiterten
europäischen Pass der EU-Finanzmarktrichtlinie. Europäischer Pass
bedeutet, dass die Zulassung einer Wertpapierfirma in einem
Mitgliedstaat in allen anderen Mitgliedstaaten gültig ist.
Handelsplattformen, das sind Börsen, multilaterale Handelssysteme und
Internalisierungssysteme, werden neuen Regelungen zur Vorhandels- und
Nachhandelstransparenz unterworfen.
Bei der Ausführung von Wertpapiergeschäften ergeben sich für die
Finanzdienstleistungsindustrie neue Anforderungen im Bereich der
Organisation, der Wohlverhaltensregeln und der Pflicht zur bestmöglichen
Ausführung. So müssen unter anderem bei Beratungsdienstleistungen die
Geschäfte den Anlagezielen, den finanziellen Verhältnissen und dem
Erfahrungsschatz des Kunden entsprechen.
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